Beitragsbemessungsgrenze und die Versicherungs­pflichtgrenze in 2015

Beide haben unterschiedliche Bedeutungen und sollten nicht verwechselt werden

vergleich günstige private krankenversicherung, private Krankenversicherung Vergleich, private Krankenkasse Vergleich, private krankenversicherung vergleichen, vergleich private krankenkasse Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird jedes Jahr angepasst. Sie bestimmt die monatlichen Höchstbeträge, die in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Die Höchstbeträge errechnen sich als Prozentsatz mal der Beitragsbemessungsgrenze. Auch wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss keinen höheren Beitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen. Wichtig ist die Beitrags­bemessungsgrenze für freiwillig Versicherte und junge Selbständige, denn daraus werden die monatlichen Kosten berechnet, die für sie in der der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. Bei der Höhe dieser Kosten wechseln sehr viele Versicherte in die privaten Kassen. Im Jahr 2015 beträgt die Beitrags­bemessungs­grenze der Kranken- und Pflegeversicherung 4.125 € monatlich. Der Zuschuss des Arbeitgebers zu einer privaten Krankenversicherung beträgt 7,3 % der Beitrags­bemessungs­grenze, jedoch nicht mehr als die Hälfte der tatsächlich gezahlten Prämie. Daraus errechnet sich ein Zuschuss von maximal 301,13 € für die Kranken­versicherung plus zusätzlich 48,47 € für die privat versicherte Pflege.

Berechnung der Versicherungspflichtgrenze

Nur wer Brutto mehr als die Versicherungs­pflichtgrenze von 4.575 € (bei 12 Monatsgehältern) verdient, darf sich privat versichern. Als Jahresbrutto sind das mindestens 54.900 €. Personen mit geringerem Einkommen sind gesetzlich pflichtversichert. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst und ist im laufenden Jahr für alle Krankenkassen einheitlich.

Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze

Viele Arbeitnehmer, deren Einkommen noch unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, möchten gerne den Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung geniessen, obwohl sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Diese Personen können zu jeder Zeit eine günstige private Kranken­zusatz­versicherung abschliessen und über diesem Weg zu einem "Privatpatienten" werden.

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